Eine An-, Ab- oder Ummeldung ist nur möglich, wenn die entsprechenden Eintragungen vollständig sind. Die Daten werden nach § 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Pinneberg im Rahmen der Gebührenerhebung entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Ja. ich versichere, dass ich der rechtmäßige Eigentümer des obigen Grundstückes bin!